Gemeinsam Bayerns Natur schützen

Ein Testament für die Natur

Werte bewahren, Spuren hinterlassen

Den eigenen Nachlass zu regeln, ist eine bedeutsame Aufgabe im Leben. Viele Menschen tun das nach einer Veränderung, einem Ereignis von großer Tragweite oder wenn sie in ihrem Umfeld von Tod und Erbe betroffen sind. Jeder von uns überlegt dann:

„Welche Spuren hinterlasse ich? Was bleibt, wenn ich gehe?“

Mit Ihrem Testament – Ihrem letzten Willen – können Sie selbst bestimmen, was nach dem Tod aus dem eigenen Besitz wird.

So schaffen Sie Klarheit, kümmern sich um Familie und Freunde und setzen Zeichen über Ihr Leben hinaus. Außerdem wissen Sie, dass Sie alles rechtzeitig geregelt haben.

Es ist auch möglich, mit einem Testament für die Natur eine lebenswerte bayerische Landschaft mit ihren heimischen Tieren und Pflanzen zu schützen. Immer wieder wenden sich deswegen Menschen an uns. Sie möchten mit einem Vermächtnis die Werte, die sie oft hart erarbeitet und erhalten haben, über ihre Lebenszeit hinaus für Bayerns Natur einsetzen.

Fragen zu Vererben und Stiften beantwortet Ihnen:

Gerhard Koller

Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein

Telefon: 09174-4775-7010

E-Mail: gerhard.koller@lbv.de

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der LBV-Seite Stiften & Vererben.

"Natürlich trauert man"

Interview mit Gerhard Koller, ehemaligem Geschäftsführer des LBV, über Testamente und Nachlässe

Bleibendes Zeichen der Verbundenheit sind die mit den Erblassern gepflanzten Apfelbäume
Bleibendes Zeichen der Verbundenheit sind die mit den Erblassern gepflanzten Apfelbäume

Was in anderen Ländern Gang und Gäbe ist, wird auch bei uns immer bekannter: dass man seinen Besitz über den Tod hinaus für einen guten Zweck einsetzen kann. An Gerhard Koller, den ehemaligen Geschäftsführer des LBV und Beauftragten der Stiftung „Bayerisches Naturerbe", wenden sich die Menschen, die heimatverbunden sind, die die Natur lieben. 

 

VOGELSCHUTZ: Herr Koller, wie viel vererben die Menschen dem LBV?

 

Koller: Das ist ganz unterschiedlich. Wir hatten Vermächtnisse von 1.000,- bis 500.000,- €, und wir hatten auch als Alleinerbe große Liegenschaften in guter Lage, die die Million überschritten haben.

 

Kaum jemand spricht gerne über Geld und noch viel weniger über den eigenen Tod. Wie kommen die Menschen trotzdem mit Ihnen ins Gespräch?

 

Die Menschen vertrauen mir, weil ganz klar ist, dass nichts vom Gespräch an andere gelangt. Der Kontakt kommt meist durch einen ersten Anruf bei uns zustande. Wir rufen auch nie von uns aus an, sondern die Menschen kontaktieren uns bei weiteren Fragen. Das eigentliche Gespräch führt man dann auf Wunsch unter vier Augen entweder vor Ort oder beim LBV. Wir beraten die Menschen auch nicht und weisen deutlich darauf hin, dass die vertraglichen Angelegenheiten ein neutraler Notar regeln sollte.

 

Kommt da nicht manchmal der Vorwurf, dass der LBV unmoralisch handelt? Gerade wenn sich Familienmitglieder nach dem Erbe ungerecht behandelt fühlen?

 

Das ist in den 35 Jahren, in denen ich mich mit dem Thema beschäftige, wirklich nur einmal vorgekommen. 95 % unserer Erblasserinnen und Erblasser haben keine Kinder und wenn doch, dann ist das vorher mit der Familie besprochen. Wir hatten auch große Spenden durch Angehörige, die uns freiwillig aus dem Nachlass bedacht haben, weil sie wussten, dass der oder dem Verstorbenen die Arbeit des LBV am Herzen lag. Es kommt zudem öfter vor, dass erbende Angehörige uns Immobilien überlassen, da sie ansonsten entsprechend Erbschaftssteuer bezahlen müssten, die das Erbe regelrecht auffrisst. Der LBV ist ja von der Erbschaftssteuer befreit.

"Ganz abgeschlossen ist eine Begegnung mit einem Menschen nie"

Erbschaft - Trauerkranzschleife

Sie kommen den Menschen sehr nahe. Wie trifft Sie dann die Nachricht vom Tode einer Erblasserin oder eines Erblassers?

 

Natürlich trauert man. Es entwickeln sich über die Jahre oft enge, vertrauensvolle Beziehungen, und es tut schon weh, dann vom Tod zu erfahren. Gleichzeitig ist die Erbschaft aber immer auch ein Neuanfang, wie es sich die oder der Testatgeber ja auch gewünscht hat.

 

Einige Menschen möchten sicher, dass ihr Vermögen erhalten bleibt und nicht ausgegeben wird. Wie gehen Sie damit um?

 

In LBV-Projekte investiertes Geld ist immer eine nachhaltige Anlage. Wer aber bei größeren Testaten sein Vermögen erhalten wissen will, dem können wir mit unserer LBV-nahen Stiftung Bayerisches Naturerbe auch das ermöglichen. Die Stiftung muss das Stammkapital ja erhalten und setzt lediglich die Erlöse für Bayerns Natur ein. Neben der Hauptstiftung haben wir derzeit zehn Unterstiftungen eingerichtet. Eine Unterstiftung sollte jedoch zu Lebzeiten eingerichtet werden.

 

Beim Auflösen eines Haushaltes stoßen Sie sicher auf viele, sehr persönliche Dinge. Was ist das für ein Gefühl?

 

Wir agieren in vielen Fällen als Testamentsvollstrecker, und man dringt da in die Privatsphäre der Menschen ein. Dessen bin ich mir immer bewusst. Aber ich verfahre dann exakt wie wir das in unseren Gesprächen zu Lebzeiten vereinbart hatten. Da geht keine Information nach außen. Wir verwerten alle Haushaltsgegenstände sorgsam. Auch um die Grabpflege kümmern wir uns auf Wunsch wie vorher vereinbart.

 

Und damit ist das Testament für Sie dann abgeschlossen?

 

Verwaltungstechnisch ja, aber ganz abgeschlossen ist eine Begegnung mit einem Menschen nie. Man denkt immer wieder an diese Menschen zurück und ist für ihr Vertrauen in unsere Arbeit und für ihre Unterstützung dankbar.

 

Das Interview wurde im VOGELSCHUTZ-Magazin 04/2016 abgedruckt.