Gemeinsam Bayerns Natur schützen

Lichtverschmutzung

Lichtverschmutzung - hier wird die Nacht zum Tag (Foto: Dr. Olaf Broders, LBV-Bildarchiv)
Lichtverschmutzung - hier wird die Nacht zum Tag (Foto: Dr. Olaf Broders, LBV-Bildarchiv)

Das Ende der Nacht durch übermäßige Beleuchtung

Durch das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ kam es in Bayern zu umfassenden gesetzlichen Änderungen – auch beim Umweltproblem Lichtverschmutzung.

 

Gesetzliche Grundlage

Der Artikel 9 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes beschreibt die Gesetzeslage.

Absatz 1 legt fest, dass Fassaden öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr bis zur Morgendämmerung nicht beleuchtet werden dürfen. Somit wird das Anstrahlen z. B. von Schulen, Rathäusern und Kirchen untersagt.

In Absatz 2 heißt es: „Im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen verboten. (Die Gemeinde kann bis längstens 23 Uhr Ausnahmen zulassen für Gaststätten und zulässigerweise errichtete Gewerbebetriebe an der Stätte der Leistung, soweit dafür in Abwägung mit dem Gebot der Emissionsvermeidung ein erhebliches Bedürfnis besteht).

Nach Artikel 11 des Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden, wenn vorsätzlich oder fahrlässig den Verboten nach Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 zuwidergehandelt wird.

 

 

Wieso benötigen wir ein Gesetz und was bewirkt das Umweltproblem Lichtverschmutzung?

Negative Auswirkungen des künstliches Lichtes

Das von Menschen künstlich geschaffene Licht hat negative Auswirkungen auf Mensch und Natur.

Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz schreibt dazu in einem Leitfaden des BfN, dass Licht unsere Umwelt beeinflusst, denn Lichtimmissionen verändern nicht nur unsere Wahrnehmung der Nachtlandschaft, sie haben auch vielfältige und vor allem negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und nicht zuletzt auf den Menschen.

Vergegenwärtigt man sich, dass 60 % aller Insektenarten und immerhin auch 30 % aller Säugetierarten dämmerungs- und/oder nachtaktiv sind, so wird deutlich, dass die Veränderungen der Lichtverhältnisse Auswirkungen auf die biologische Vielfalt nach sich ziehen können. So werden z. B. nachtaktive Schmetterlinge desorientiert und können daher ihrer Funktion als Bestäuber für bestimmte Pflanzenarten nicht nachkommen (BfN-Skripten 543, 2019).

Großer Handlungsbedarf

Gerade in Bayern hat die Nachtbeleuchtung in den letzten Jahren um 35% zugenommen.

Eine Lichtplanung ist daher zwingend erforderlich. Wir möchten erreichen, dass das Gesetz auch wirklich bayernweit eingehalten wird.

Es könnte sein, dass die geänderte Gesetzeslage bei Verantwortlichen in den Gemeindeverwaltungen schlichtweg nicht bekannt oder erkannt worden ist.

Nach der am 15.4.2023 auslaufenden Energie-Einsparverordnung der Bundesregierung, die u.a. die Beleuchtung von Werbeanlagen, Baudenkmälern oder öffentlichen Gebäuden von 22 – 6 Uhr untersagte, besteht Handlungsbedarf, an die in Bayern geltenden Regelungen zu erinnern.

Alle können was tun

Jeder und jede kann mithelfen, Augen offenhalten und uns mitteilen, wenn eine mögliche Gesetzesverletzung eingetreten ist.

Über das LBV-Online-Meldeformular können Sie uns Ihre Beobachtungen mitteilen. So bekommt der LBV einen Überblick, ob die 23-Uhr-Abschaltung erfolgt. 

Das LBV-Online-Meldeformular für Lichtverschmutzung finden Sie hier.

Igel im nächtlichen Garten  (M. Kempermann)
Igel im nächtlichen Garten (M. Kempermann)

Licht aus im Garten

Für den eigenen Garten gilt: Licht aus!

Der Tag-Nacht-Rhythmus von Tieren und Pflanzen kommt aus dem Takt, wenn die ganze Nacht lang Lämpchen und Lichterketten leuchten. Mit einer Zeitschaltuhr lässt sich die stimmungsvolle Beleuchtung bequem steuern; Solarleuchten sollten händisch ausgeschaltet werden. Beleuchtung an Treppen und Wegen kann mit einem Bewegungsmelder versehen werden, um trotzdem die Sicherheit zu gewährleisten.

 

Zum Weiterlesen

LBV-Homepagehttps://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/lichtverschmutzung/

Paten der Nacht - Informative Seite für alle Interessierten: https://www.paten-der-nacht.de/

BfN-Schriften 543 - Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen: Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung, 2019 (Download möglich)

Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung - Handlungsempfehlungen für Kommunen, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2020 (Download möglich)

 

Ihr Ansprechpartner:

Jürgen Gerhard Ripp (Vorstand Regionalgruppe), Email: aschaffenburg-miltenberg@lbv.de